Balkonkraftwerk anmelden 2026: Die vollstandige Anleitung
MaStR-Registrierung und Netzbetreiber-Meldung in 2 einfachen Schritten. Kostenlos, in unter 20 Minuten erledigt.
Warum muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?
Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Zusatzlich informierst du deinen Netzbetreiber. Dank Solarpaket I (April 2024) wurden die Anforderungen deutlich vereinfacht – eine Genehmigung brauchst du in der Regel nicht mehr.
Uberblick: Die 2 Pflichtschritte
mastr.bnetza.de
Frist: 1 Monat nach Inbetrieb
Formular des Netzbetreibers
Vor oder bei Inbetriebnahme
Schritt 1: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)
Das Marktstammdatenregister ist die offizielle Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Energieanlagen in Deutschland. Die Registrierung ist kostenlos und dauert ca. 10 Minuten.
Was du brauchst
- ✓ E-Mail-Adresse
- ✓ Adresse des Aufstellorts
- ✓ Nennleistung Wechselrichter (z.B. 800 W)
- ✓ Bruttoleistung Module in Wp
- ✓ Hersteller und Modellbezeichnung
- ✓ Inbetriebnahmedatum
So geht es – Schritt für Schritt
mastr.bnetza.de aufrufen und kostenloses Konto anlegen (oder mit vorhandenem anmelden)
Anlage registrieren → Solaranlage → Steckersolargeraet (Balkonkraftwerk) wahlen
Pflichtfelder aufullen – bei „Installierte Leistung“ die Wechselrichter-Ausgangsleistung angeben (z.B. 800 W)
Nach dem Absenden erhalst du deine Registrierungsnummer. Diese für spatere Unterlagen aufbewahren.
Schritt 2: Netzbetreiber informieren
Deinen Netzbetreiber – das Unternehmen, das die Stromleitungen in deiner Straße betreibt (nicht deinen Stromanbieter) – musst du uber dein Balkonkraftwerk informieren. Seit dem Solarpaket I reicht eine einfache Meldung, keine Genehmigung.
Schau auf deiner Stromrechnung nach – er steht dort. Alternativ: bundesnetzagentur.de → PLZ-Suche.
Nach „Einspeiseanmeldung Balkonkraftwerk“ oder „Mini-PV anmelden“ suchen
Name, Adresse und technische Daten der Anlage eintragen
Keine aktive Genehmigung mehr nötig. Du kannst direkt nach dem Absenden in Betrieb nehmen.
Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?
Als Mieter brauchst du grundsatzlich die Zustimmung deines Vermieters. Dieser darf sie seit der WEG-Reform 2024 aber nur aus wichtigem Grund verweigern. In der Praxis reicht oft ein formloses Schreiben mit den technischen Daten. Vermieter durfen Balkonkraftwerke nicht grundsatzlich verbieten.
Haufige Fragen (FAQ)
Was passiert, wenn ich nicht anmelde?
Theoretisch droht ein Bußgeld. In der Praxis selten verfolgt – trotzdem: 20 Minuten Aufwand für rechtliche Absicherung lohnen sich.
Muss ich die Einspeisung versteuern?
Nein. Seit 2023 gilt für Anlagen bis 2.000 W die steuerliche Vereinfachungsregel: keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer, kein Gewerbe notwendig.
Was trage ich im MaStR als Leistung ein?
Die Wechselrichter-Ausgangsleistung: also 800 W, nicht die Modulleistung (z.B. 830 Wp). Bei Netzbetreiber kannst du beides angeben.
Gilt die Anmeldepflicht auch für Garten oder Terrasse?
Ja – die Anmeldepflicht gilt unabhängig vom Aufstellort. Garten-, Terrassen- und Flachdachanlagen werden genauso registriert.
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