Schritt-fur-Schritt Anleitung

Balkonkraftwerk anmelden 2026: Die vollstandige Anleitung

MaStR-Registrierung und Netzbetreiber-Meldung in 2 einfachen Schritten. Kostenlos, in unter 20 Minuten erledigt.

⏱ ca. 20 Min 📅 Mai 2026 🔑 Pflicht seit 2024
2
Pflichtschritte
MaStR + Netzbetreiber
0 €
Kosten
Kostenlos registrieren
20′
Zeitaufwand
Alles online

Warum muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Seit dem 1. Januar 2024 gilt in Deutschland: Jedes Balkonkraftwerk muss im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registriert werden. Zusatzlich informierst du deinen Netzbetreiber. Dank Solarpaket I (April 2024) wurden die Anforderungen deutlich vereinfacht – eine Genehmigung brauchst du in der Regel nicht mehr.

💡 Das Gute vorab: Beide Schritte sind kostenlos, vollstandig online und dauern zusammen ca. 20 Minuten. Du brauchst keine Genehmigung – nur die Anmeldung.

Uberblick: Die 2 Pflichtschritte

01
Marktstammdatenregister

mastr.bnetza.de
Frist: 1 Monat nach Inbetrieb

02
Netzbetreiber informieren

Formular des Netzbetreibers
Vor oder bei Inbetriebnahme

Schritt 1: Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR)

Das Marktstammdatenregister ist die offizielle Datenbank der Bundesnetzagentur für alle Energieanlagen in Deutschland. Die Registrierung ist kostenlos und dauert ca. 10 Minuten.

Was du brauchst

  • E-Mail-Adresse
  • Adresse des Aufstellorts
  • Nennleistung Wechselrichter (z.B. 800 W)
  • Bruttoleistung Module in Wp
  • Hersteller und Modellbezeichnung
  • Inbetriebnahmedatum

So geht es – Schritt für Schritt

1
Konto erstellen
mastr.bnetza.de aufrufen und kostenloses Konto anlegen (oder mit vorhandenem anmelden)
2
Anlage registrieren
Anlage registrieren → Solaranlage → Steckersolargeraet (Balkonkraftwerk) wahlen
3
Daten eingeben
Pflichtfelder aufullen – bei „Installierte Leistung“ die Wechselrichter-Ausgangsleistung angeben (z.B. 800 W)
4
MaStR-Nummer speichern
Nach dem Absenden erhalst du deine Registrierungsnummer. Diese für spatere Unterlagen aufbewahren.
💡 Tipp: Du kannst die Anlage schon vor der Inbetriebnahme anmelden – das ist sogar empfehlenswert!

Schritt 2: Netzbetreiber informieren

Deinen Netzbetreiber – das Unternehmen, das die Stromleitungen in deiner Straße betreibt (nicht deinen Stromanbieter) – musst du uber dein Balkonkraftwerk informieren. Seit dem Solarpaket I reicht eine einfache Meldung, keine Genehmigung.

Netzbetreiber nicht bekannt?
Schau auf deiner Stromrechnung nach – er steht dort. Alternativ: bundesnetzagentur.de → PLZ-Suche.
1
Website des Netzbetreibers aufrufen
Nach „Einspeiseanmeldung Balkonkraftwerk“ oder „Mini-PV anmelden“ suchen
2
Formular aufullen
Name, Adresse und technische Daten der Anlage eintragen
3
Absenden – fertig!
Keine aktive Genehmigung mehr nötig. Du kannst direkt nach dem Absenden in Betrieb nehmen.

Brauche ich eine Genehmigung vom Vermieter?

Als Mieter brauchst du grundsatzlich die Zustimmung deines Vermieters. Dieser darf sie seit der WEG-Reform 2024 aber nur aus wichtigem Grund verweigern. In der Praxis reicht oft ein formloses Schreiben mit den technischen Daten. Vermieter durfen Balkonkraftwerke nicht grundsatzlich verbieten.

Haufige Fragen (FAQ)

Was passiert, wenn ich nicht anmelde?

Theoretisch droht ein Bußgeld. In der Praxis selten verfolgt – trotzdem: 20 Minuten Aufwand für rechtliche Absicherung lohnen sich.

Muss ich die Einspeisung versteuern?

Nein. Seit 2023 gilt für Anlagen bis 2.000 W die steuerliche Vereinfachungsregel: keine Einkommensteuer, keine Umsatzsteuer, kein Gewerbe notwendig.

Was trage ich im MaStR als Leistung ein?

Die Wechselrichter-Ausgangsleistung: also 800 W, nicht die Modulleistung (z.B. 830 Wp). Bei Netzbetreiber kannst du beides angeben.

Gilt die Anmeldepflicht auch für Garten oder Terrasse?

Ja – die Anmeldepflicht gilt unabhängig vom Aufstellort. Garten-, Terrassen- und Flachdachanlagen werden genauso registriert.


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